Energieausweis.
Brauche ich den wirklich?
Seit dem 01.01.2009 müssen Eigentümer einer Immobilie im Falle eines Verkaufes oder einer Vermietung den Kauf- bzw. Mietinteressenten einen Energieausweis vorlegen.
Bedarfsorientierter Ausweis: Dieser gibt Auskunft über den Energiebedarf, der für ein Gebäude zum Heizen und zur Warmwasserbereitung unter Normbedingungen benötigt wird. Zur Berechnung werden die energetische Qualität der Außenwände, Fenster, Kellerdecke/Bodenplatte, Dach sowie der technischen Anlagen wie Heizung und Warmwasserbereitung berücksichtigt. Aus dem Ergebnis werden Schwachstellen im Gebäude erkannt und Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Qualität erarbeitet. Das Nutzerverhalten spielt für diesen Ausweis keine Rolle – er ist daher besonders hochwertig, da die Gebäudequalität dokumentiert wird und nicht das Verhalten der Bewohner.
Verbrauchsorientierter Ausweis: Dieser gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Wohnungsleerstände, die das übliche Maß übersteigen, werden rechnerisch berücksichtigt, ebenso das Klima der letzten Jahre. Er ist qualitativ minderwertig, da ausschließlich das Nutzerverhalten dokumentiert wird und keine Aussage über die Gebäudequalität und technische Anlagen getroffen wird. Sanierungsmaßnahmen lassen sich damit nicht darstellen. Die Laufzeit der Energieausweise beträgt jeweils zehn Jahre.
Der Energieausweis bringt sowohl für Eigentümer als auch für Käufer bzw. Mieter Vorteile: Immobilien mit guter energetischer Qualität finden auf dem Immobilienmarkt schneller einen solventen Käufer bzw. Mieter. Käufer bzw. Mieter können Schwachstellen einer Immobilie besser einschätzen und sich so ein genaueres Bild über den energetischen Zustand machen.
Wir erstellen Ihren Energieausweis für Sie: Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die komplette Beauftragung und Erstellung des passenden Energieausweises – unkompliziert und ohne dass Sie sich selbst um Anbieter oder Unterlagen kümmern müssen.

